Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Sportmanagement. Dazu gehören: - umfassende Geschäftsbesorgung für Sportler einschließlich Vermittlung und Betreuung von Spieler- und Werbeverträgen; - Betreuung von Sportvereinen, Sportgesellschaften, Sportveranstaltern und Sportartikelherstellern auf dem Gebiet der Werbung, des Sponsorings und der Zusammenarbeit mit den Medien; - Beratung von Spielern in Anlage- und Vermögensfragen.