Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wirtschaftstausch zwischen Deutschland und China, insbesondere die Unterstützung chinesischer und deutscher Gesellschaften beim Markteintritt in China bzw. Deutschland. Ferner die Förderung von interkulturellen Aktivitäten mittels Organisation und Durchführung von Reisen und Messen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung des Technologieaustausches sowie die Vermietung von Büroräumen inklusive der Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Servicedienstleistungen.