Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Erzeugnissen sowie Bedarfsartikeln, festen und flüssigen Brennstoffen, Pflanzen und Blumen, Gartengeräten und -zubehör, Futtermitteln, Tierbedarf, Lebendtieren, Vögeln und Fischen, Lebensmitteln, sowie alle mit den genannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Beratungen und Dienstleistungen