Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
eine Generalunternehmung für Bauleistungen aller Art, sowie die Ausführungen der zulassungsfreien Gewerke wie z.B. (Eisenflechter, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Fuger, Betonbohrer und -schneider, Metallschleifer und Metallpolierer, Rohr- und Kanalreiniger, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Baufertigteilen wie z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale etc. sowie die Ausführung von Hausmeistertätigkeiten).