Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb, die Verwaltung und Entwicklung von eigenem und fremden Grundbesitz, die Verwaltung von bebautem und unbebautem Grundbesitz, die An- und Vermietung von fremdem Grundbesitz sowie sämtliche hiermit mittel- oder unmittelbar zusammenhängende Geschäfte, das Erbringen von Architekten- und Planungsleistungen aller Art sowie der Import und Export aller Art.