Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe im Sinne von § 52 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Hilfe bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht. b) Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Betreuung im eigenen Wohnumfeld und der dauerhaften Organisation dieser Betreuung. c) Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Pflegestufen und Fördergeldern zum Umbau in Seniorengerechte Wohnungen. d) Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes bzw. der Organisation einer Betreuung im eigenen Zuhause. e) Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste