Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Entwicklung und Implementierung von EDV-Lösungen, der Vertrieb von branchenspezifischer Software, ERP-Softwarelösungen und Netzwerktechnik, die Beratung und Unterstützung bei Hardware und Software, die Herstellung und Betreuung von Hard- und Software, die Durchführung von Schulungen im Bereich der EDV-Systeme und Softwareanwendungen sowie die Unternehmensberatung und die Entwicklung KI-basierter Anwendungslösungen.