Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Bauberatung und Bauleitung nach HOAI; der Betrieb von Restaurants und sonstigen Gastronomiebetrieben und alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten; die Herstellung, der An- und Verkauf und der Im- und Export von Lebensmittelprodukten; die Entwicklung von Gastronomiekonzepten; die Durchführung von Franchise- und Lizenzsystemen für Gastronomiekonzepte sowie die Beratung und Raumausstattung von Gastronomiebetrieben.