Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Im- und Export, An- und Verkauf sowie Online-Handel von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen; Reifenservice: Autoglas-Service; Klimaservice; Abschleppdienst; KfZ-Schlüsseldienst; KfZ-Fehlerdiagnose; die Übernahme und Durchführung von Dienstleistungen zum Zwecke der Bewirkung der amtlichen Zulassung von Kraftfahrzeugen gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung