Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Ausbildungssystemen und -mitteln für Schießausbildungs- und Entertainmentzwecke sowie - der Handel mit, Kauf und Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Bewertung und Verwertung und Verwaltung von Maschinen und Gerätschaften aller Art, Betriebseinrichtungen, Betriebsmittel, ausgenommen unbewegliches Vermögen und erlaubnispflichtige Güter, im eigenen und fremden Namen sowie die Vermittlung von vorstehenden Leistungen