Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die wirtschaftliche und technische Beratung, die Vertriebs- und Marketingberatung für industrielle Unternehmen, die wissenschaftliche Beratung für Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland, die Vermittlung von Servicedienstleistungen für die Industrie sowie der An- und Verkauf von Beteiligungen sowie die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von neuartigen Prozessen und Materialien insbesondere im Bereich der Oberflächentechnik.