Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
die Erbringung logistischer Dienst- und Unterstützungsleistungen, insbesondere - die Online-Vermittlung von Transport- und Logistikdienstleistungen einschließlich des Betriebs einer digitalen Plattform für Transport- und Logistikdienstleistungen, - die mit der Online-Vermittlung von Transport- und Logistikdienstleistungen verbundenen Datenerhebungs- und Verarbeitungsaktivitäten, - der Handel mit entsprechenden Waren und Technologien sowie die Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen