Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
das Projektmanagement, die Planung, Projektierung, Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von Anlagen, Apparaten, Maschinen und sonstigen Systemen und deren Einzelkomponenten für Industrien, sowie Anlagen der Energietechnik inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen wie Engineering, Service, Wartung, Betrieb und weiteren technischen Industriedienstleistungen; hierzu zählt vor allem auch die Montage und Remontage von Anlagen und Anlagekomponenten in Raffinerien, petrochemischen Anlagen und Stahlwerken; zudem die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für die zuvor aufgeführten Tätigkeiten und der Groß- und Einzelhandel mit Anlagen, neuen und gebrauchten Maschinen und deren Zubehör sowie Ersatzteilen als auch mit Rohstoffen und zivilien Gütern aller Art; auch international.