| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter gemeinnütziger Zwecke. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a. im Bereich der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - durch die Bildungsmaßnahmen zu Fragestellungen der gesellschaftlichen Transformation und ihrer verwandten Gebiete; - durch das Angebot eines anwendungsorientierten, praxisnahen und sozialwissenschaftlichen Weiterbildungsprogramms an die Öffentlichkeit, insbesondere mit Blick auf gesellschaftliche Veränderungen. b. im Bereich der Wissenschaft und Forschung -durch die Unterstützung und Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten und Untersuchungen, insbesondere zu sozialwissenschaftlichen Themengebieten; - durch die Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien zu gesellschaftlich relevanten Themen; - durch die Förderung des Austausches und der Vermittlung von Wissen zwischen Wissenschaft, Verwaltung, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft über Strategien zu einer gesellschaftlichen Transformation; - durch das Betreiben des Reallabors Transformation zur Identifizierung sozialwissenschaftlicher und politischer Herausforderungen im Transformationsprozess. c. im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements - durch die Partizipation der Öffentlichkeit an gesellschaftlich relevanten Entscheidungsprozessen; - Ausrichtung von Veranstaltungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe am Transformationsprozess; - Vergabe von Preisen für gesellschaftliches Engagement. Der Satzungszweck kann auch durch die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Soweit die Gesellschaft nicht im Wege der institutionellen Förderung tätig wird, verwirklicht sie ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 AO. Die Gesellschaft verfolgt ihre satzungsgemäß steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Stadt Oberhausen. Die Gesellschaft kann auch (gewerbliche) Gesellschaften errichten bzw. Beteiligungen an solchen erwerben sowie alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann die Treuhänderschaft für unselbstständige Stiftungen übernehmen, soweit deren Zweck mit dem Satzungszweck der Gesellschaft vereinbar ist. |