Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnung-/Teileigentum und/oder grundstücksgleichen Rechten zum bzw. aus Eigenbestand, deren Verwaltung, Betreuung, Vermietung bzw. Verpachtung sowie Beteiligungen an Unternehmen nebst An- und Verkauf von Beteiligungsanteilen an Unternehmen für den Eigenbestand.