Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung in der Neuenhoff Karosserie + Lack GmbH & Co. KG, deren Gegenstand der Karosseriebau und die Durchführung von Lackierungsarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere der Unfallservice, das Unfallmanagement, die Karosseriereparatur- und Lackreparaturarbeiten sind.