Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Durchführung von Dienstleistungen eines Holdingunternehmens, insbesondere die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft bezweckt das Halten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland, den Erwerb, die Finanzierung und Veräußerung solcher Beteiligungen sowie die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte.