Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erbringung von Maler- und Bodenlegerarbeiten aller Art, der Innenausbau nebst Trockenbau, der Einbau von genormten Baufertigteilen, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, die Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung, das Baumanagement, die Vermittlung von Baudienstleistungen sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere solchen für den Handwerkerbedarf