Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Verwalten von eigenen Immobilien aller Art. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Übernahme der persönlichen Haftung an Unternehmen, die im Bereich des Betriebs von Immobiliengeschäften tätig sind, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Payk GmbH & Co. KG. Gegenstand des Unternehmens kann auch die Übernahme der Geschäftführung bei Immobilienverwaltungsgesellschaften sein.