Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Alle Tätigkeiten einer Holdinggesellschaft, die Übernahme von Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung bei Tochter- oder sonstigen in- und ausländischen Gesellschaften und das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen aller Art, sowie die Investition/Beratung im Bereich der erneuerbaren Energien.