Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Transportdienst, Zustelldienste und Kurierdienste; Logistik, Lieferung von Essen und Getränken; An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen; Import und Export von Kraftfahrzeugen; Limousinenservice; Autovermietung; Personenbeförderung im Mietwagenverkehr; Unternehmensberatung, soweit dafür keine Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater und auch keine andere Zulassung oder Genehmigung erforderlich ist.