Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Import/Export von Textilien und Bekleidung aus aller Welt, der Import und Export von Lebensmitteln aus Pakistan, der Import/Export von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen aller Art, der Import/Export von Sanitäranlagen sowie der Import/Export von Elektronikgeräten wie Computer, Mobilfunkgeräten, Küchengeräten und weitere kleine Elektrogeräten.