Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Ankauf von Produkten und Dienstleistungen von unterschiedlichen Herstellern und Verkauf dieser über Online- und Direktmarketing-Kanäle sowie durch Partnerunternehmen. Im Rahmen dieser Aktivität fördert die Gesellschaft den Absatz ihrer Vertriebspartner durch Marketing- und Verkaufsförderungsmaßnahmen und führt Beratungen und Schulungen durch.