Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Entwicklung von eigenen Produkten ins-besondere Haushalts-, Wohn-, Sport- und Outdoorartikel sowie Elektrogeräte und -zubehör und der Handel mit diesen Produkten sowie mit weiteren Produkten aller Art vorwiegend in Form eines Onlinehandels. Der Handel erfolgt ausschließlich mit genehmigungsfreien Waren und Gegenständen d. h. nicht Unternehmensgegenstand sind diesbezügliche Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.