Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Die Förderung erfolgt insbesondere durch Förderung der Hildener Jazztage, dem Mercatorjazz in Duisburg und der BLUE Monday Jazzreihe in Hilden. Belebung der Kultur- und Konzertszene allgemein. Schaffung von musikalischen Fortbildungsmöglichkeiten in Form der Liveperformance. Heranführung der Allgemeinheit an die Jazzmusik in Form von Workshops.