Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die Durchführung von Rangiertätigkeiten mit Straßen- und Spezielfahrzeugen an Be- und Entladestellen und das Einparken von LKW-Aufliegern in jeglicher Art und unter wiederholten Versuchen bei Parklücken, - die Durchführung von Transporten im nationalen und internationalen Güterverkehr, - die Vermietung und Verpachtung sowie der An- und Verkauf von Nutzfahrzeugen, Grundstücken, Gebäuden und Räumen, - die Betreuung und Dienstleistungen für in- und ausländische Unternehmen insbesondere im Bereich Transport und Disposition, - die Lagerung von Handelsgütern sowie die An- und Verpachtung von Lagerflächen.