Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
der Vertrieb, Einrichtung und Lizensierung von Softwareprodukten im privaten und gewerblichen Bereich, insbesondere für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge für Solaranlagen und Wärmepumpen, sowie die Vornahme aller mit den Vertriebstätigkeiten vorstehender Produkte zusammenhängenden Geschäfte, bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten jedoch nur insoweit, als die Gesellschaft im Besitz der erforderlichen Genehmigungen ist. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens auch das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen.