Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
-Internationale Beratungsleistungen und Unternehmenslösungen -Internationale Projektmanagement und Projektförderung -Beratung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Bausparverträge -Beratung und Vermittlung von internationalen Unternehmen, Veranstaltung von Kooperation- und Investmentgipfeln -Kooperation mit Bildungs- und Trainingsakademien -Veranstaltung von Schulung und Coaching