Der Vorstand besteht aus einem bis drei Mitgliedern - Direktoren, die von den Gesellschaftern durch besonderen Beschluss bestellt werden. Jedes Vorstandsmitglied - Direktor vertritt die Gesellschaft einzeln.
als ständiger Vertreter mit der Befugnis, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Energiezertifizierung, Energieaudit des Gebäudes und regelmäßige Prüfung von Heiz- und Kühlsystemen oder Klimaanlagen im Gebäude sowie die Installation von Sanitär-, Heizungs- und Klimaanlagen.