Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwertung von Lizenzen etablierter Marken aus der Unterhaltungsindustrie mit dem Schwerpunkt im Retro- und Vintage-Bereich, Verlagstätigkeiten, einhergehend mit der Herstellung und dem Vertrieb von Printmedien und -erzeugnissen sowie Ton- und Bildträgern, die Produktion von Werbeträgern, Textilveredelung, der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art aus dem Bereich der Unterhaltungsindustrie