Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer (directors). Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafter oder die Geschäftsführerversammlung können einen oder mehrere Geschäftsführer insgesamt oder hinsichtlich eines bestimmten Bereiches mit der alleinigen Vertretungsbefugnis ausstatten.