Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Kauf und die Beteiligungen von Unternehmen und Immobilien sowie das Verwalten von Firmenanteilen und Immobilien. Gegenstand ist ferner die Vornahme sonstiger mit dem vorbeschriebenen Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen, zu deren Durchführung sich die Gesellschaft Dritter bedienen kann.