Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- der nationale und internationale Groß-, Einzel- und Onlinehandel mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung dieser, - die Überführung von Kraftfahrzeugen aller Art, - Abschleppdienst für Kraftfahrzeuge, - Wechsel und Instandsetzung von Kfz-Scheiben (Autoglas-Arbeiten), - das Einsammeln, Instandsetzen, Reparieren, Warten, Aufladen und Zurückbringen von Straßen-Rollern (Scootern) im Auftrag von Fremdfirmen, - nationale und internationale Transporte von Gütern aller Art bis max. 3,5t inkl. Kuriertätigkeiten und Paketzustellung