Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Bereitstellung von geeigneten Wohnungen, Wohneinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung - Förderung des inklusiven- und/oder des integrativen Wohnens für Menschen mit Behinderung - Schaffung oder Förderung von Angeboten zur sozialen, sportlichen und kulturellen Teilhabe für Menschen mit Behinderung - die Förderung des selbstbestimmten Lebens, Wohnens und der Teilhabe für Menschen mit Behinderung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes.