Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zweck der Gesellschaft ist die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung von Kranken in deren Wohnräumen durch Bereitstellung von Pflege- und Hilfspersonal sowie die Errichtung und der Betrieb einer Tagespflege für solche Personen, die in ihrem eigenen Haushalt dergestalt aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr vesorgt werden können.