Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren Ist nur ein Liquidator berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretung abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden, sowie die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.