Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an oder die Leitung von in- und ausländischen Unternehmen, namentlich die Beteiligung an oder die Leitung von solchen Unternehmen, deren Gegenstand vornehmlich der Handel von Bedarfsartikeln für Nahrungsmittelproduktion, Gastronomie und Catering sowie Arbeitsschutz, Hygiene und Industriebedarf ist.