Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die ganzheitliche Film- und Medienproduktion sowie das Durchführen aller artverwandten Einzelleistungen und Gewerke. Ferner der Handel mit (film-)technischem Equipment, immateriellen Gütern (insbesondere Dienstleistungen) und Werbeartikeln/Merchandise. Weiter die Vertretung, die Vermarktung und das Management von Künstlern, Freiberuflern und Fach-/Gewerk-spezifischen Spezialisten sowie das Angebot branchenbezogener Weiterbildungen, Coachings und Workshops.