Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich des Handels und des Managements und allen mit diesen im Zusammenhang stehenden Unternehmensbereichen.