Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Heizungs- und Badmodernisierungen, Wartungsarbeiten aller Art, insbesondere Rohrbruchbeseitigungen, Heizungs- und sanitärtechnische Reparaturarbeiten, Erneuerungs- und Reparaturarbeiten sowie Dichtheitsprüfungen von Gasleitungen im Haus, Beseitigung von Abfluss-verstopfungen sowie der Verkauf von Heizungsanlagen, Solaranlagen und Klimaanlagen