Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Bewachungsgewerbe nach §34a GeWo; die Sicherheits- und Überwachungstechnik; die Vermietung von Baustelleneinrichtung und Event und Messeinrichtungen; Hausmeisterservice; Facilitymanagement; die Unternehmensberatung; Geld- und Werttransporte; Bewachungen in Eingangsbereichen gastgewerblicher Diskotheken (Doormen); Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr; Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv); bei Veranstaltungen (Bsp. Zugangskontrolle, Streifendienst, im Backstage Bereich zum Schutz der Akteure, als "Aufpasser" im Front-of-Stage Bereich/an sog. Wellenbrechern, um ggf. bewusstlose Besucher zu bergen); Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen; der Personenschutz; Revierwachdienst; die Vermittlung von Handwerklichen Leistungen; der Empfangsservice; Logistik von Dienstleistungen