Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Erstellung von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten (Immobilien); die Durchführung von Erwachsenenfortbildungs-Seminaren; das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen und von eigenen sonstigen Vermögenswerten; der An- und Verkauf, die Vermittlung sowie die Verpachtung von Immobilien sowie Beratungsleistungen