Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Vertrieb und die Vermietung von Sicherheitsprodukten und Dienstleistungen, deren Erwerb, deren Veräußerung und deren Inbetriebnahme sowie zu den jeweiligen Sicherheitsprodukten auf Dauer ausgelegte Servicedienstleistungen, die Erstellung, die Programmierung und die Wartung von Marketing und Onlinemarketing in Form von Print und Webseiten sowie ein Management-Service für Privatpersonen, juristische Personen und Personen des öffentlichen Lebens in Form von Consulting, Verwaltung und wirtschaftliche Betreuung.