Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Alle Geschäftsführer sind stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Prüfung elektrischer Anlagen Ludger Vennemann GmbH, Hünxe (AG Duisburg, HR B 34628).
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensanteilen, insbesondere derer der Prüfung elektrischer Anlagen Ludger Vennemann GmbH, Hünxe (AG Duisburg, HRA 34628).