Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist der Betrieb eines Tonträgerlabels; einschließlich der Herstellung und der Verwertung von Tonträgern und Filmwerken; der Betrieb eines Musikverlages, einschließlich des Erwerbs von Rechten, insbesondere von Verwertungsrechten an Musik- und Sprachwerken; der Vervielfältigung und Verbreitung von Musik- und Sprachwerken und der Lizenzierung von Rechten an Musik- und Sprachwerken; der Vertrieb von Medien aller Art; der Betrieb eines Tonstudios; das Künstlermanagement im ln- und Ausland, insbesondere für ausübende Künstler und Komponisten (sämtliche Tätigkeiten soweit diese keiner behördlichen Zulassung oder Genehmigung bedürfen sowie ohne Arbeitsvermittlung); Vermittlung von Werbeverträgen, Auftrittsverträgen, Lizenz-, Künstlerexklusiv- und Vertriebsverträgen; Konzert- und Tourneevermittlung sowie -organisation für ausübende Künstler; Vermittlung und Durchführung von Markenkooperationen in eigenem Namen und für Dritte; Groß- und Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen und Accessoires.