Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Metalle, Baustoffe und vergleichbare Produkte für den Baubereich, Fahrzeugüberlassung und damit zusammenhängende Dienstleistungen, der Handel mit Reifen aller Art, Unternehmensberatung sowie Abbruch-, Demontage-, Entkernungs-, Entsorgungs- und Trockenlegungsarbeiten, Schädlingsbekämpfung, Transporte mit Gabelstaplern sowie Bagger- und Kranarbeiten, Brandschutz und Bauhelferarbeiten für Tätigkeiten, denen es keiner Eintragung in der Anlage A der Handwerksrolle bedarf.