Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere sportbezogene Freizeitartikel und Kosmetika; die Erbringung von Dienstleistungen wie die Unterstützung beim Erhalt von Zertifizierungen, Kommissionsgeschäfte und Marketing; die Handelsvermittlung, sowie Zwischenhandel von Waren verschiedener Art, insbesondere Medizinprodukte, Industriemaschinen und technischen Chemikalien.