Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermittlung von Bauleistungen, Besichtigung und Beratung von Eigentümern und Kaufinteressenten von Immobilien u. a. in Energiefragen und in (Ver)Kaufsprozessen, Handel mit Immobilien, Vermittlung von Unterkünften zur kurzzeitigen Übernachtung oder langfristigen Miete, Erbringung von Verwaltungsleistungen, Maklerleistungen sowie Gebäudeserviceleistungen, insbesondere Hausmeisterleistungen