Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen zur kulturellen Bildung (Symposien, Workshops, Podiumsdiskussionen, und Kulturveranstaltungen), insbesondere für Jugendliche und jungen Erwachsenen zur Förderung von Kulturkompetenzen, Toleranz und Vielfalt, Bildung und Koordination von Netzwerken zur Förderung kultureller Diversität und Vernetzung in der Kulturarbeit, Das Anbieten von interkultureller Mediation, Beratung und Coachings insbesondere zur Förderung von Toleranz und Vielfalt, transkulturelle Psychiatrie und Therapie in Verbindung mit Kunst, das Erstellen und Pflegen von Lebensarchiven und Biografien,. Erarbeitung, Organisation und Durchführung (interkulturellen) Theateraufführungen.