Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an und damit die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Creditreform Wesel Wemmer KG, die ihrerseits die Sammlung und Weitergabe von Wirtschaftsinformationen, die Förderung des Datenschutzes, die Einziehung von Forderungen im Rahmen der Erlaubnis gemäß § 2 Abs.2 RDG sowie verwandte Tätigkeiten, die der Verhinderung von Kreditmissbrauch, der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sowie der Verhütung und Beseitigung von Kreditschäden dienen, zum Gegenstand hat.